Cost of Controll - operational programme employment in Austria 2007-2013 - European Social Fund (ESF) and European Rural Development Fund (ERDF) (Working Group on the Structural Funds)

Bericht des Rechnungshofes

Kosten der Kontrolle – Operationelles Programm Beschäftigung in Österreich 2007 bis 2013

 

Prüfungsziele

Ziele der Überprüfung waren die Erhebung der Kosten der Umsetzung des Kontrollsystems für das Operationelle Programm Beschäftigung Österreich 2007 bis 2013 (OP Beschäftigung; kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und nationale Mittel) sowie die Beurteilung, ob die österreichischen Behörden die Vorgaben und Vorschriften der Europäischen Union (EU) bezüglich der Einrichtung des Kontrollsystems eingehalten haben.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung fließen auch in die koordinierte Prüfung der Arbeitsgruppe Strukturfonds IV des Kontaktausschusses der Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes und der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der EU–Mitgliedstaaten ein, an der die ORKB von zwölf EU–Mitgliedstaaten teilnahmen.

Kosten der Kontrolle – ein EU–weites Thema

Bei der zwischen der Europäischen Kommission (Kommission) und den Mitgliedstaaten geteilten Mittelverwaltung ist der Mitgliedstaat — ungeachtet der Gesamtverantwortung der Kommission — auf Basis der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die Verwaltung und Kontrolle der EU–Mittel auf staatlicher Ebene zuständig.

Da der Europäische Rechnungshof — beginnend mit 1994 — insgesamt stets nur eingeschränkte jährliche Zuverlässigkeitserklärungen zum Rechnungsabschluss der EU abgab, setzte die Kommission in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der nationalen Verwaltungs– und Kontrollsysteme. Die gesetzten Maßnahmen erhöhten die Komplexität der Verwaltung und der Kontrolle der Förderungsmaßnahmen. Dies führte zu Diskussionen über die damit verbundenen Kosten, insbesondere im Hinblick auf deren Verhältnismäßigkeit zum Förderungsvolumen.

Im April 2009 forderte das Europäische Parlament eine Bewertung der Kontrollkosten aller Ausgabenbereiche der EU – auch unter Einbeziehung der Kosten der Mitgliedstaaten. Diese Bewertung sollte als Basis für einen interinstitutionellen Dialog zwischen Europä- ischem Parlament, Kommission und Rat über das „hinnehmbare Risiko“ (also jene Risikoschwelle, ab der die Kontrolle mehr kostet, als sie bringt) dienen.

Kosten der Kontrolle des OP Beschäftigung

Im Rahmen der Kontrolle des OP Beschäftigung entstanden bisher Kosten aus der Ex–ante–Evaluation, der Einrichtung des Verwaltungs– und Kontrollsystems, der Projektauswahl, der Kontrolle der Projekte an Hand von Unterlagen und vor Ort (First Level Control), dem Monitoring des OP, der Bescheinigung der Ausgaben und der Ex–post–Prüfungstätigkeit (Second Level Control). Für alle diese Felder fielen in erster Linie Personalkosten an, weiters direkte Sachkosten (z.B. IT) sowie Gemeinkosten (z.B. Mieten, Verwaltungs– Overheads).