Environmental Audit Report on the three-border area of Hungary Slovenia and Austria - Follow-up

Umweltsituation im Dreiländereck Österreich–Ungarn–Slowenien; Follow–up–Überprüfung

Prüfungsziel

Ziel der Follow–up–Überprüfung der Umweltsituation im Dreiländereck war, die Umsetzung von Empfehlungen und Feststellungen zu beurteilen, die der RH bei der Gebarungsüberprüfung im Jahr 2005 abgegeben hatte und deren Verwirklichung die Länder Burgenland und Steiermark bzw. das BMLFUW zugesagt hatten.

Land Burgenland

Der vom RH aufgezeigte Rückstand bei der Erstellung von Jahresberichten der Gewässeraufsicht konnte abgebaut werden.

Die Empfehlung des RH, auf die rasche Sanierung der Abwasserreinigungsanlage Glasing hinzuwirken, wurde durch die Bewilligung eines Projekts für die Erweiterung und Anpassung an den Stand der Technik umgesetzt.

Vom RH war aufgezeigt worden, dass die Behörden bisher keine wirksamen Schritte zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gesetzt hatten. Die Bezirkshauptmannschaft in Jennersdorf erteilte im Dezember 2007 für eine betriebliche Abwasserreinigungsanlage die wasserrechtliche Bewilligung einer dritten Ausbaustufe zur Verringerung des Risikos der Schaumbildung auf der Raab; die Fertigstellung der Anlage ist mit Ende 2009 vorgeschrieben.

Land Steiermark

Entsprechend der Empfehlung des RH wurden in der Südoststeiermark die Wasserversorgungsleitungen ausgebaut und die Ortsnetze erweitert, wodurch rd. 8.000 Einwohner zusätzlich mit Trinkwasser versorgt werden können.

Der RH hatte auf die Bedeutung der Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung hingewiesen. Zur Verbesserung der Trinkwasserqualität im Leibnitzer Feld wurden die Grundwasserschongebietsverordnungen novelliert. Für das Nördliche Leibnitzer Feld war eine diesbezügliche Anpassung in Arbeit. Eine Stabilisierung der Nitratbelastung lässt sich aus den Konzentrationen im Grundwasser ablesen.

Im Bereich der Fließgewässer konnte die Empfehlung des RH zur Erhöhung der Kontrollfrequenz der Gewässeraufsicht durch den Einsatz von zwei neuen Mitarbeitern umgesetzt werden.

Ab dem Jahr 2006 verstärkte die Gewässeraufsicht gemäß der Empfehlung des RH die Kontrolltätigkeit bezogen auf das Grundwasser erheblich.

Der RH hatte auf Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten hingewiesen. Für die betriebliche Abwasserreinigungsanlage in Feldbach erging im November 2007 ein wasserrechtlicher Bescheid, der die Errichtung einer dritten Ausbaustufe bis Ende 2008 vorsah. Damit soll das Schaumbildungspotenzial auf der Raab reduziert werden.

Im Jahr 2007 erließ die Landesregierung die Klärschlammverordnung 2007 und glich entsprechend der Anregung des RH die Schadstoffgrenzwerte an die Kompostverordnung des Bundes an.

Die Empfehlung des RH, die vom Agrarumweltprogramm ÖPUL erfassten Flächen zu erhöhen, konnte nicht umgesetzt werden.

BMLFUW

In teilweiser Umsetzung der Empfehlung des RH erließ das BMLFUW die Qualitätszielverordnung Chemie–Oberfl ächengewässer. Eine Qualitätszielverordnung Ökologie, die Immissionsgrenzwerte vor allem für Nährstoffparameter festlegen soll, steht noch aus.

Eine Harmonisierung der Kontrollfrequenz der Gewässeraufsicht konnte entgegen der Empfehlung des RH noch nicht erzielt werden.