NATURA 2000 European network

Umsetzung des Natura 2000–Netzwerks in Österreich

Die Errichtung des Natura 2000–Netzwerks in Österreich war noch nicht abgeschlossen. Wesentliche Mängel betrafen die rechtliche Umsetzung sowie die Bereiche Gebietsmanagement und Monitoring.

Durch die Ausdehnung des Schutzes von Lebensräumen auch auf Flächen, die keine Schutzgebiete im klassischen Sinne waren, stellt das EU–weit einzurichtende Natura 2000–Netzwerk eine neue Dimension des Naturschutzes dar. Für rd. 6.900 km2 der Natura 2000–

Gebiete bedeutete Natura 2000 eine Verbesserung des Schutzes.

Der RH überprüfte die Umsetzung des Natura 2000–Netzwerks in Österreich. Ziele der Überprüfung waren der Stand der rechtlichen Umsetzung zweier EU–Richtlinien und die Nominierung der Gebiete.

Weiters wurde die Qualität der Schutzmaßnahmen, des Gebietsmanagements und vorhandener Monitoring–Systeme bewertet.

Natura 2000 geht weit über den traditionellen Naturschutz hinaus. Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen steht das Ziel, eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Arten zu verhindern. Darüber hinaus bewirkt der generelle Schutz der Lebensräume deren Erhaltung und allenfalls Verbesserung auch außerhalb der unter Schutz gestellten Flächen.

Anfang 2007 waren in Österreich 215 Gebiete mit einer Gesamtfl äche von rd. 12.300 km2 nominiert. Sie umfassten rd. 14,7 % der Gesamtfl äche Österreichs.

In den sechs vom RH überprüften Ländern — in diesen befinden sich rd. 90 % der Natura 2000–Flächen Österreichs — standen etwa 40 % der als Natura 2000–Gebiet nominierten Flächen schon vor ihrer Nominierung unter hochwertigem Schutz. Durch die Nominierung gewannen rd. 60 % der Natura 2000–Flächen — das sind rd. 6.900 km2 — an Schutz.

Anfang 2007 war erst ein Teil der notwendigen Schutzgebietsverordnungen erlassen. Ein vorläufi ger Schutz der Gebiete war allerdings durchwegs gewährleistet.

Eine nähere Konkretisierung des Schutzzwecks erfolgte nur in Niederösterreich und Salzburg; ansonsten war der entsprechende Handlungsrahmen (Gebote und Verbote) kaum festgelegt.

Managementpläne waren in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden bzw. in Bearbeitung. Sie waren in Umfang, Inhalt und Qualität sehr unterschiedlich; die Erstellung erfolgte zumeist ohne klare

Prioritätenreihung. Durch ihren Charakter als Leitlinien waren die Managementpläne rechtlich nicht verbindlich.

In den überprüften Ländern waren in unterschiedlichem Ausmaß Gebietsbetreuer eingesetzt. Deren konkrete Aufgaben waren — wenn überhaupt — in jedem Land anders festgelegt.

Ein fl ächendeckendes Monitoring–System zur Überwachung des Erhaltungszustands der geschützten Gebiete und Arten war in keinem der Länder eingerichtet. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung arbeitete die Länderarbeitsgruppe für internationale Naturschutzangelegenheiten an den Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Monitoringkonzept.

Die Länder fi nanzierten das Natura 2000–Netzwerk nicht nur aus den Naturschutzbudgets, sondern zu einem großen Teil auch durch Mittel aus anderen Bereichen (z.B. Wasserbau, Landwirtschaft einschließlich ländlicher Entwicklung, Raumplanung). Bezogen auf die einzelnen Länder reichte der EU–Mittelanteil von knapp 27 % bis über 60 %.

Eine weitere Feststellung betraf die Verbesserung der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit hinsichtlich des Natura 2000– Netzwerks.