Parallele Prüfung zur Analyse der Fehler(arten) bei der EU-weiten und nationalen öffentlichen Auftragsvergabe im Rahmen der Strukturfondsprogramme

Der Kontaktausschuss der Präsidentinnen und Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Rechnungshofes beauftragte die von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe Strukturfonds im Jahr 2013 mit der Fortführung der Prüfung der Strukturfonds, insbesondere mit der parallelen Prüfung zum Thema „Analyse der Fehler(arten) bei der EU-weiten und nationalen öffentlichen Auftragsvergabe im Rahmen der Strukturfondsprogramme“.

Die Arbeitsgruppe bestand aus neun ORKB, weitere fünf ORKB sowie der Europäische Rechnungshof nahmen als Beobachter teil. Im Rahmen der parallelen Prüfung sollten die Gründe für die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften durch Begünstigte untersucht werden. Der Vergleich der nationalen Ergebnisse diente dabei der Aufdeckung von Unterschieden bzw. ähnlicher Ursachen in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Die meisten ORKB stützten sich bei ihrer Prüfung auf bereits von den nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystemen aufgedeckte Fehler.

Obwohl mit der parallelen Prüfung die Situation nicht vollständig und exakt abgebildet werden sollte, deuten die gewonnenen Feststellungen doch auf eine hohe Zahl von Fehlern in Vergabeverfahren hin. Die Arbeitsgruppe kam zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

• Die meisten Stellen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme werten die festgestellten Vergaberechtsfehler nicht systematisch aus. Sie legen den Schwerpunkt vielmehr ausschließlich auf einzelne Fehler. Dabei wird nicht immer sichergestellt, dass sämtliche Stellen, insbesondere die zwischengeschalteten Stellen, jeden aufgedeckten Fehler melden.

Den nationalen Behörden wird empfohlen, die in den Vergabeverfahren festgestellten Fehlerarten systematisch auszuwerten. Nur auf diese Weise kann ein vollständiges Bild über die Fehler ermittelt und diese wirksam angegangen werden.

• Das COCOF (Coordination Committee of the Funds) veröffentlichte im Jahr 2007 Leitlinien zur Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die aus den Strukturfonds kofinanziert werden, anzuwenden sind. Obwohl die Beschreibung der Kategorien sehr mehrdeutig und vage ist, verwendeten die meisten Mitgliedstaaten die COCOF-Leitlinien in Originalfassung und ohne weitere Anpassungen.

Den nationalen Behörden wird empfohlen, die Kategorien genauer zu beschreiben und ggf. die in den COCOF-Leitlinien vorgegebenen Kriterien und Richtsätze weiter auszuarbeiten, um eine einheitliche und sachgerechte Anwendung auf nationaler Ebene sicherzustellen. 

Quelle:https://www.eca.europa.eu/sites/cc/Lists/CCDocuments/Final%20report%202015/Final_report_2015_DE.pdf

This report is also available in English at: https://intosai-cooperativeaudits.org/catalog/report/analysis-of-types-of-errors-in-eu-and-national-public-procurement-within-the-structural-funds-programmes  and French at: https://intosai-cooperativeaudits.org/catalog/report/audit-parallle-de-l-analyse-des-types-d-erreurs-affectant-les-marchs-publics-au-niveau-de-l-ue-et-des-tats-membres-dans-le-cadre-des-programmes-relevant-des-fonds-structurels