Im Jahr 2011 beauftragte der Kontaktausschuss der Leiter der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Rechnungshofs (ERH) die Arbeitsgruppe "Strukturfonds" mit der Fortsetzung ihrer Prüfung von Fragen im Zusammenhang mit den Strukturfonds, genauer gesagt mit der Durchführung einer Parallelprüfung zur "Vereinfachung der Verordnungen in den Strukturfonds".
Die Arbeitsgruppe bestand aus 12 ORKB der EU-Mitgliedstaaten und prüfte die Auswirkungen von neun Vereinfachungsmaßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Schlussfolgerungen dargestellt:
Im Allgemeinen wurden die Vereinfachungsmaßnahmen nur selten angewandt und betrafen nur einen kleinen Teil aller Projekte, was größtenteils auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen ist, die mit der Verwaltung der Strukturfonds auf nationaler und supranationaler Ebene zusammenhängen, darunter:
- Einführung zu einem späten Zeitpunkt durch Änderungsverordnungen;
- Nicht alle Maßnahmen waren für alle Operationellen Programme (OP) und/oder Projekte geeignet;
- Beschränkungen in Bezug auf die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Ressourcen; und
- Ein Mangel an Klarheit und Rechtssicherheit bei den nationalen Behörden.
Wann immer die Maßnahmen eingesetzt wurden, wurden die meisten von ihnen als echte Vereinfachung angesehen. Die Faktoren, die dazu führten, dass die nationalen Behörden die Maßnahmen nicht nutzten, waren sehr unterschiedlich und hingen vom europäischen System1 , dem nationalen Rechtssystem, der Organisation der Strukturfonds in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie den spezifischen Merkmalen der einzelnen OP ab. Diese Bedingungen beeinflussten den potenziellen Anwendungsbereich der Maßnahmen und ihren jeweiligen Nutzen.
Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts waren die folgenden:
Maßnahmen 1, 2 und 3 (Pauschale für indirekte Kosten, pauschale Kosten auf der Grundlage von Standardeinheitskosten, Pauschalbeträge): Bei den nationalen Behörden führte der Prozess der Festlegung der Methodik im Zusammenhang mit der Anwendung der oben genannten Maßnahmen zu Verwaltungsaufwand und wurde als schwierig und risikobehaftet angesehen; darüber hinaus waren die Entwicklung der Methodik und die Einholung der Genehmigung der Kommission oft langwierige Prozesse. Der Pauschalbetrag wurde als zu niedrig empfunden und das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" führte zu einer Zurückhaltung bei der Anwendung der Maßnahme. Wann immer diese drei Maßnahmen eingesetzt wurden, stellten sie eine echte Vereinfachung dar.
Maßnahme 4 (Sachleistungen für finanztechnische Maßnahmen): Dies war die einzige Maßnahme, die in keinem der geprüften OPs in den teilnehmenden Mitgliedstaaten verwendet wurde.
Quelle: https://www.eca.europa.eu/sites/cc/Lists/CCDocuments/Final%20report%20WGSF/FinalReportWGSF_DE.pdf
Englischer Bericht: https://intosai-cooperativeaudits.org/catalog/report/report-on-the-parallel-audit-on-the-simplification-of-regulations-in-structural-funds