Parallele Prüfung zu den Kosten für die Kontrollen der Strukturfonds
Report ID: 321
Im Jahr 2008 erteilte der Kontaktausschuss der Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) der Arbeitsgruppe "Strukturfonds" den Auftrag, vorherige Prüfungen der EU-Strukturfonds weiterzuverfolgen und eine Überprüfung der "mit Kontrollen verbundenen Kosten (möglicherweise unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von technischer Hilfe für die Kontrollen der Strukturfonds)" durchzuführen. 15 ORKB der EU-Mitgliedstaaten1und der EuRH sind in der Arbeitsgruppe vertreten. Der Kontaktausschuss begrüßte die Absicht der Arbeitsgruppe, den betreffenden Prüfungsbericht dem Kontaktausschuss spätestens 2011 vorzulegen.
Die Arbeitsgruppe entwickelte und vereinbarte einen gemeinsamen Prüfungsplan (siehe Anhang), der einen Rahmen für die Durchführung der Überprüfung lieferte. Die einzelnen ORKB führten in ihren jeweiligen nationalen Behörden für die Jahre 2007, 2008 und 2009 Untersuchungen zu den Kosten der internen nationalen Kontrollen durch, die in den EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Strukturfonds für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 vorgeschrieben sind.
Die Kontrollkosten wurden anhand zwei verschiedener Methoden berechnet: der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung. Das System zur Umsetzung der Strukturfonds ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich organisiert. Die verschiedenen Arten der Umsetzung können sich auf die Kontrollkosten auswirken.
• Bei der Berechnung der Kontrollkosten anhand der Kostenträgerrechnung ergibt sich im Allgemeinen ein geringerer Betrag als bei der Kostenstellenrechnung.
o Bezogen auf 3/7 der Gesamtmittelausstattung5 der geprüften operationellen Programme beläuft sich der prozentuale Anteil der höchsten Kontrollkosten auf 4,02 % und der niedrigsten Kontrollkosten auf 0,36 %. Dieser Prozentsatz kann vom jeweiligen Umsetzungsgrad in jedem Mitgliedstaat beeinflusst werden. Bereinigt um die Lohnunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten beliefen sich die höchsten Kontrollkosten auf 2,79 % und die niedrigsten Kontrollkosten auf 0,41 %.
o Der durchschnittliche prozentuale Anteil der gesamten Kontrollkosten bezogen auf 3/7 der Gesamtmittelaustattung aller geprüften operationellen Programme beträgt 0,97 %.
o In allen Mitgliedstaaten waren die Kontrollkosten im Jahr 2007 noch verhältnismäßig gering und stiegen dann Jahr um Jahr an. In den Folgejahren kann von einem weiteren Anstieg der Kontrolltätigkeiten und daher der damit verbundenen Kosten ausgegangen werden.
o Die überwiegende Mehrheit aller Kosten für bislang in den Mitgliedstaaten durchgeführte Kontrollen entfällt auf die Verwaltungsbehörden. Die für die Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde angefallenen Kontrollkosten sind relativ gering, da diese Behörden in den Jahren 2007-2009 nur begrenzt an Kontrolltätigkeiten beteiligt waren.
• Aufgrund des Mangels an verfügbaren Daten in den Mitgliedstaaten ist keine genaue Berechnung der Kontrollkosten möglich.
• Ein relativ hoher Anteil der Kontrollen wurde ausgelagert. Dies ist für die Regierungsstellen mit dem Risiko von Wissensverlust sowie mit höheren Kosten verbunden.
• Nur manche Kontrolltätigkeiten führen zu monetären Outputs, sie können jedoch alle einen nicht monetären Nutzen haben.
o Einige geprüfte Stellen waren der Auffassung, dass sowohl der Zweck einzelner Kontrollen als auch die Outputs und der Nutzen einzelner Kontrolltätigkeiten durch EU-Rechtsvorschriften vorbestimmt seien.
Quelle:https://www.eca.europa.eu/sites/cc/Lists/CCDocuments/8729516/8729516_DE.PDF