NATURA 2000 European network
Report ID: 6

Umsetzung des Natura 2000–Netzwerks in Österreich

Die Errichtung des Natura 2000–Netzwerks in Österreich war noch nicht abgeschlossen. Wesentliche Mängel betrafen die rechtliche Umsetzung sowie die Bereiche Gebietsmanagement und Monitoring.

Durch die Ausdehnung des Schutzes von Lebensräumen auch auf Flächen, die keine Schutzgebiete im klassischen Sinne waren, stellt das EU–weit einzurichtende Natura 2000–Netzwerk eine neue Dimension des Naturschutzes dar. Für rd. 6.900 km2 der Natura 2000–

Gebiete bedeutete Natura 2000 eine Verbesserung des Schutzes.

Der RH überprüfte die Umsetzung des Natura 2000–Netzwerks in Österreich. Ziele der Überprüfung waren der Stand der rechtlichen Umsetzung zweier EU–Richtlinien und die Nominierung der Gebiete.

Weiters wurde die Qualität der Schutzmaßnahmen, des Gebietsmanagements und vorhandener Monitoring–Systeme bewertet.

Natura 2000 geht weit über den traditionellen Naturschutz hinaus. Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen steht das Ziel, eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Arten zu verhindern. Darüber hinaus bewirkt der generelle Schutz der Lebensräume deren Erhaltung und allenfalls Verbesserung auch außerhalb der unter Schutz gestellten Flächen.

Anfang 2007 waren in Österreich 215 Gebiete mit einer Gesamtfl äche von rd. 12.300 km2 nominiert. Sie umfassten rd. 14,7 % der Gesamtfl äche Österreichs.

In den sechs vom RH überprüften Ländern — in diesen befinden sich rd. 90 % der Natura 2000–Flächen Österreichs — standen etwa 40 % der als Natura 2000–Gebiet nominierten Flächen schon vor ihrer Nominierung unter hochwertigem Schutz. Durch die Nominierung gewannen rd. 60 % der Natura 2000–Flächen — das sind rd. 6.900 km2 — an Schutz.

Anfang 2007 war erst ein Teil der notwendigen Schutzgebietsverordnungen erlassen. Ein vorläufi ger Schutz der Gebiete war allerdings durchwegs gewährleistet.

Eine nähere Konkretisierung des Schutzzwecks erfolgte nur in Niederösterreich und Salzburg; ansonsten war der entsprechende Handlungsrahmen (Gebote und Verbote) kaum festgelegt.

Managementpläne waren in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden bzw. in Bearbeitung. Sie waren in Umfang, Inhalt und Qualität sehr unterschiedlich; die Erstellung erfolgte zumeist ohne klare

Prioritätenreihung. Durch ihren Charakter als Leitlinien waren die Managementpläne rechtlich nicht verbindlich.

In den überprüften Ländern waren in unterschiedlichem Ausmaß Gebietsbetreuer eingesetzt. Deren konkrete Aufgaben waren — wenn überhaupt — in jedem Land anders festgelegt.

Ein fl ächendeckendes Monitoring–System zur Überwachung des Erhaltungszustands der geschützten Gebiete und Arten war in keinem der Länder eingerichtet. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung arbeitete die Länderarbeitsgruppe für internationale Naturschutzangelegenheiten an den Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Monitoringkonzept.

Die Länder fi nanzierten das Natura 2000–Netzwerk nicht nur aus den Naturschutzbudgets, sondern zu einem großen Teil auch durch Mittel aus anderen Bereichen (z.B. Wasserbau, Landwirtschaft einschließlich ländlicher Entwicklung, Raumplanung). Bezogen auf die einzelnen Länder reichte der EU–Mittelanteil von knapp 27 % bis über 60 %.

Eine weitere Feststellung betraf die Verbesserung der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit hinsichtlich des Natura 2000– Netzwerks.

Utilization of state financial means allotted for air and ozone layer protection and implementation of related international agreements
Report ID: 7

Umsetzung der Klimastrategie Österreichs auf Ebene des Bundes

Es ist unwahrscheinlich, dass das Kyoto–Ziel mit den nationalen Maßnahmenpaketen der Klimastrategie erreicht werden kann. Selbst bei maximaler Ausnutzung der international zur Verfügung stehenden flexiblen Mechanismen sind wesentlich stärker und schneller wirksame sektorale Maßnahmen im Inland zur Reduktion der Treibhausgasemissionen notwendig. Für die möglichen finanziellen Belastungen bei Verfehlung des Kyoto–Zieles waren keine Vorsorgen getroffen.

Konkret überprüfte der RH die Umsetzung der Klimastrategie Österreichs auf Ebene des Bundes. Ziel der Überprüfung war zu beurteilen, ob die Verpflichtungen aus dem Kyoto–Protokoll eingehalten werden können.

Österreich hat sich völkerrechtlich zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von 13 % gegenüber dem Basisjahr 1990 verpfl ichtet.

Das Kyoto–Protokoll sieht bei Nichteinhaltung der Reduktionsverpflichtung Sanktionen vor, innerhalb der EU kann die Nichteinhaltung des Zieles zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen.

Die Bundesregierung beschloss 2002 die „Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto–Zieles“ (Klimastrategie 2002). Damit wurden die Emissionssenkungen acht Sektoren zugeordnet. Über die — wegen gestiegener Emissionen erforderliche — Anpassung der Klimastrategie 2007 konnte noch kein Konsens mit den Ländern erzielt werden.

Im Jahr 2006 erreichten die Österreich zugerechneten Treibhausgasemissionen 91,1 Mill. t CO2–Äquivalente. Zum Kyoto–Ziel von 68,8 Mill. t bestand somit eine Abweichung von 22,3 Mill. t (32,4 %).

Aufgrund der Emissionsentwicklung, insbesondere in den Sektoren Raumwärme/Kleinverbrauch und Verkehr, bestanden Zweifel an der Zielerreichung. Selbst bei maximaler Ausnutzung der fl exiblen Mechanismen besteht dringender Handlungsbedarf für Maß- nahmen im Inland.  

Der Sektor Raumwärme/Kleinverbrauch war 2,3 Mill. t von seinem Ziel entfernt. Aus Wohnbauförderungsmitteln in Höhe von 2,63 Mrd. EUR wurden 2006 nur 0,35 Mrd. EUR zur Reduktion des Raumwärmebedarfes im Wege der thermo–energetischen Sanierung eingesetzt.

Eine spürbare Senkung des Raumwärmebedarfes kann nur durch weitere bzw. beschleunigte Sanierung bestehender Gebäude erfolgen.

Der Sektor Verkehr wies im Zeitraum 1990 bis 2006 die höchste Emissionssteigerung auf (83 %), sein Anteil an den Gesamtemissionen hat sich von 16 % auf 26 % erhöht. Er lag von seinem Zielwert 4,4 Mill. t CO2–Äquivalente entfernt. Die bisher seitens des Bundes gesetzten Maßnahmen wie die Beimischung aus Biomasse hergestellter Kraftstoffe, die Erhöhung der Mineralölsteuer 2007 sowie die geplante emissionsabhängige Bemessung der NoVA lassen unterschiedliche, in einigen Bereichen nur relativ geringe Wirkungen erwarten.

Die überwiegend im gewerblichen Bereich wirksame Umweltförderung im Inland war fast vollständig auf klimarelevante Projekte ausgerichtet. Die damit jährlich ausgelöste Emissionsminderung seit 2002 betrug rd. 4 Mill. t CO2–Äquivalente. Aufgrund begrenzter Zusagerahmen bestanden offene Förderanträge in Höhe des doppelten Jahresvolumens.

Die finanzielle Ausstattung für flexible Mechanismen reichte nicht aus, um das gesetzlich festgelegte Ankaufsziel von 45 Mill. t CO2– Äquivalenten im Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 zu erfüllen.

Environmental Audit Report on the three-border area of Hungary Slovenia and Austria - Follow-up
Report ID: 9

Umweltsituation im Dreiländereck Österreich–Ungarn–Slowenien; Follow–up–Überprüfung

Prüfungsziel

Ziel der Follow–up–Überprüfung der Umweltsituation im Dreiländereck war, die Umsetzung von Empfehlungen und Feststellungen zu beurteilen, die der RH bei der Gebarungsüberprüfung im Jahr 2005 abgegeben hatte und deren Verwirklichung die Länder Burgenland und Steiermark bzw. das BMLFUW zugesagt hatten.

Land Burgenland

Der vom RH aufgezeigte Rückstand bei der Erstellung von Jahresberichten der Gewässeraufsicht konnte abgebaut werden.

Die Empfehlung des RH, auf die rasche Sanierung der Abwasserreinigungsanlage Glasing hinzuwirken, wurde durch die Bewilligung eines Projekts für die Erweiterung und Anpassung an den Stand der Technik umgesetzt.

Vom RH war aufgezeigt worden, dass die Behörden bisher keine wirksamen Schritte zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gesetzt hatten. Die Bezirkshauptmannschaft in Jennersdorf erteilte im Dezember 2007 für eine betriebliche Abwasserreinigungsanlage die wasserrechtliche Bewilligung einer dritten Ausbaustufe zur Verringerung des Risikos der Schaumbildung auf der Raab; die Fertigstellung der Anlage ist mit Ende 2009 vorgeschrieben.

Land Steiermark

Entsprechend der Empfehlung des RH wurden in der Südoststeiermark die Wasserversorgungsleitungen ausgebaut und die Ortsnetze erweitert, wodurch rd. 8.000 Einwohner zusätzlich mit Trinkwasser versorgt werden können.

Der RH hatte auf die Bedeutung der Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung hingewiesen. Zur Verbesserung der Trinkwasserqualität im Leibnitzer Feld wurden die Grundwasserschongebietsverordnungen novelliert. Für das Nördliche Leibnitzer Feld war eine diesbezügliche Anpassung in Arbeit. Eine Stabilisierung der Nitratbelastung lässt sich aus den Konzentrationen im Grundwasser ablesen.

Im Bereich der Fließgewässer konnte die Empfehlung des RH zur Erhöhung der Kontrollfrequenz der Gewässeraufsicht durch den Einsatz von zwei neuen Mitarbeitern umgesetzt werden.

Ab dem Jahr 2006 verstärkte die Gewässeraufsicht gemäß der Empfehlung des RH die Kontrolltätigkeit bezogen auf das Grundwasser erheblich.

Der RH hatte auf Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten hingewiesen. Für die betriebliche Abwasserreinigungsanlage in Feldbach erging im November 2007 ein wasserrechtlicher Bescheid, der die Errichtung einer dritten Ausbaustufe bis Ende 2008 vorsah. Damit soll das Schaumbildungspotenzial auf der Raab reduziert werden.

Im Jahr 2007 erließ die Landesregierung die Klärschlammverordnung 2007 und glich entsprechend der Anregung des RH die Schadstoffgrenzwerte an die Kompostverordnung des Bundes an.

Die Empfehlung des RH, die vom Agrarumweltprogramm ÖPUL erfassten Flächen zu erhöhen, konnte nicht umgesetzt werden.

BMLFUW

In teilweiser Umsetzung der Empfehlung des RH erließ das BMLFUW die Qualitätszielverordnung Chemie–Oberfl ächengewässer. Eine Qualitätszielverordnung Ökologie, die Immissionsgrenzwerte vor allem für Nährstoffparameter festlegen soll, steht noch aus.

Eine Harmonisierung der Kontrollfrequenz der Gewässeraufsicht konnte entgegen der Empfehlung des RH noch nicht erzielt werden.

Cost of Controll - operational programme employment in Austria 2007-2013 - European Social Fund (ESF) and European Rural Development Fund (ERDF) (Working Group on the Structural Funds)
Report ID: 10

Bericht des Rechnungshofes

Kosten der Kontrolle – Operationelles Programm Beschäftigung in Österreich 2007 bis 2013

 

Prüfungsziele

Ziele der Überprüfung waren die Erhebung der Kosten der Umsetzung des Kontrollsystems für das Operationelle Programm Beschäftigung Österreich 2007 bis 2013 (OP Beschäftigung; kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und nationale Mittel) sowie die Beurteilung, ob die österreichischen Behörden die Vorgaben und Vorschriften der Europäischen Union (EU) bezüglich der Einrichtung des Kontrollsystems eingehalten haben.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung fließen auch in die koordinierte Prüfung der Arbeitsgruppe Strukturfonds IV des Kontaktausschusses der Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes und der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der EU–Mitgliedstaaten ein, an der die ORKB von zwölf EU–Mitgliedstaaten teilnahmen.

Kosten der Kontrolle – ein EU–weites Thema

Bei der zwischen der Europäischen Kommission (Kommission) und den Mitgliedstaaten geteilten Mittelverwaltung ist der Mitgliedstaat — ungeachtet der Gesamtverantwortung der Kommission — auf Basis der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die Verwaltung und Kontrolle der EU–Mittel auf staatlicher Ebene zuständig.

Da der Europäische Rechnungshof — beginnend mit 1994 — insgesamt stets nur eingeschränkte jährliche Zuverlässigkeitserklärungen zum Rechnungsabschluss der EU abgab, setzte die Kommission in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der nationalen Verwaltungs– und Kontrollsysteme. Die gesetzten Maßnahmen erhöhten die Komplexität der Verwaltung und der Kontrolle der Förderungsmaßnahmen. Dies führte zu Diskussionen über die damit verbundenen Kosten, insbesondere im Hinblick auf deren Verhältnismäßigkeit zum Förderungsvolumen.

Im April 2009 forderte das Europäische Parlament eine Bewertung der Kontrollkosten aller Ausgabenbereiche der EU – auch unter Einbeziehung der Kosten der Mitgliedstaaten. Diese Bewertung sollte als Basis für einen interinstitutionellen Dialog zwischen Europä- ischem Parlament, Kommission und Rat über das „hinnehmbare Risiko“ (also jene Risikoschwelle, ab der die Kontrolle mehr kostet, als sie bringt) dienen.

Kosten der Kontrolle des OP Beschäftigung

Im Rahmen der Kontrolle des OP Beschäftigung entstanden bisher Kosten aus der Ex–ante–Evaluation, der Einrichtung des Verwaltungs– und Kontrollsystems, der Projektauswahl, der Kontrolle der Projekte an Hand von Unterlagen und vor Ort (First Level Control), dem Monitoring des OP, der Bescheinigung der Ausgaben und der Ex–post–Prüfungstätigkeit (Second Level Control). Für alle diese Felder fielen in erster Linie Personalkosten an, weiters direkte Sachkosten (z.B. IT) sowie Gemeinkosten (z.B. Mieten, Verwaltungs– Overheads).

Audit of Value Added Tax
Report ID: 11

Prüfungsziel
Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Untersuchung der Wirksamkeit der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen des BMF, insbesondere der Steuerfahndung nach der Reform der Betrugsbekämpfungseinheiten im Jahr 2007. Der RH überprüfte bzw. analysierte schwerpunktmäßig

  • die Erreichung der Ziele der Reform der Steuerfahndung,
  • die Verfahrensabläufe und die organisatorische Eingliederung bzw. Ausgestaltung der Steuerfahndung,
  • die Ressourcenausstattung der Steuerfahndung,
  • das Managementinformationssystem der Steuerfahndung sowie
  • die Zusammenarbeit und die Schnittstellen mit anderen Betrugsbekämpfungseinheiten im Bereich der Finanzverwaltung.